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Die strengeren Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Handel mit Turbo-Zertifikaten werden von der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht der Prävention stellen die neuen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dar, um Verbraucher:innen besser vor erheblichen finanziellen Verlusten zu schützen.„Turbo-Zertifikate gehören zu den hochriskanten Finanzprodukten, die Anleger mit der Möglichkeit auf hohe Gewinne in kurzer Zeit locken. Dabei bergen diese Produkte ein erhebliches Verlustpotenzial bis hin zum vollständigen Kapitalverlust“, sagt Konrad Landgraf, Suchtexperte und Geschäftsführer der LSG. Eine Untersuchung der BaFin zeigt, dass fast 75 Prozent der privaten Anleger in den vergangenen Jahren Verluste erlitten haben – durchschnittlich mehrere tausend Euro.
Die neuen Regelungen sehen etwa verpflichtende Risikohinweise vor, bevor Privatanleger derlei Produkte erwerben können. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Verkaufsanreize wie Boni oder vergünstigte Gebühren werden künftig untersagt
„Die neuen Vorgaben der BaFin sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Menschen vor finanziellen Fehlentscheidungen zu schützen. Gerade Produkte mit hohem Risiko und schnellen Gewinnversprechen können ein problematisches Verhalten begünstigen, das Parallelen zu glücksspieltypischen Mustern aufweist“, erklärt Landgraf.
Aus Sicht der Suchtprävention besteht insbesondere bei hochspekulativen Finanzgeschäften ein erhöhtes Risiko, dass sie für einzelne Personen eine ähnliche Dynamik entwickeln wie Glücksspiele. Schnelle Entscheidungen, hohe Einsätze und die Aussicht auf kurzfristige Gewinne können dazu beitragen, dass Betroffene die Risiken unterschätzen.
„Für die Zukunft ist zu überlegen, ob diese hochriskanten Finanzprodukte aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit Glücksspielen nicht auch als solche strenger reguliert werden sollten“, sagt Landgraf. Personen, die ein problematisches Verhalten mit diesen Produkten entwickelt haben, empfiehlt Landgraf deshalb frühzeitig professionelle Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
Herr Konrad Landgraf
Edelsbergstraße 10
80686 München
Deutschlandfon ..: 089552735910
web ..: https://www.lsgbayern.de
email : info@lsgbayern.deDie Landesstelle Glücksspielsucht koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches Glücksspielen. Sie besteht seit Juni 2008 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention finanziert. Kooperationspartner sind die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS gGmbH, der Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. und das IFT Institut für Therapieforschung gGmbH. Die LSG arbeitet fachlich unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.
Pressekontakt:
Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
Herr Thomas Baur
Edelsbergstr. 10
80686 Münchenfon ..: 085552735913
email : thomas.baur@lsgbayern.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Strengere Regeln für Turbo-Zertifikate: wichtiger Schutz vor Totalverlust privater Vermögen
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wurde gebloggt am 17. Juni 2026 in der Rubrik Allgemein
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