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Die Staatsanwaltschaft München hat sich ebenfalls bereits geäußert!
Durch den zweiten veröffentlichten Bericht der Financial Times am Freitag gerieten die Aktien des global führenden Innovationstreibers für digitale Finanztechnologie Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) erneut unter Druck. Nach einem Tageshoch von über 150,- EUR notierte die Aktie zum Börsenschluss bei 108,50 EUR und verlor somit rund 25 % ihres Wertes. Da ist es in der Tat nicht einfach einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir haben es aber dennoch getan und das Wochenende dazu genutzt um in der Sache zu recherchieren.
Auch diese wieder einmal fragwürdige Berichterstattung von Dan McCrum in der Financial Times ist Wirecard zufolge ungenau, irreführend und diffamierend. Denn Rajah & Tann Singapore LLP sei einer der zahlreichen Rechtsberater von Wirecard, welcher regelmäßig Compliance- und Governance-Beratung für den Konzern durchführe. Jedoch wurden von Rajah & Tann Singapore LLP keine Anhaltspunkte für materielles Fehlverhalten eines Wirecard-Mitarbeiters in Bezug auf Rechnungslegungspraktiken aufgedeckt. Auch die im Financial Times Bericht beschriebene Präsentation vor der Geschäftsführung hätte nicht stattgefunden, stellte Wirecard klar.
Die Staatsanwaltschaft München hat sich ebenfalls bereits geäußert und erklärt, dass man keine Anhaltspunkte für Straftaten nach deutschem Recht bei Wirecard gefunden hätte! Die Finanzaufsicht Bafin und die Münchner Staatsanwaltschaft gehen derzeit vielmehr der Frage nach, ob der Kurs bewusst manipuliert wurde! Somit richten sich die Ermittlungen also nicht gegen die Wirecard AG, wie von einigen fälschlicherweise interpretiert wurde, sondern gegen die Financial Times und Dan McCrum.
Bei unseren Recherchen sind wir in diesem Zusammenhang auf ein Gerücht gestoßen, dass sich ein Fond kurz vor der Veröffentlichung des ersten Berichts der Financial Times massiv auf fallende Wirecard-Kurse positioniert haben soll. Ein Schelm der Böses dabei denkt!
Auffällig ist bei den Berichten der Financial Times auch der Zeitpunkt der Veröffentlichungen. Während bei den bisherigen short-Attacken die Gerüchte immer zur Börseneröffnung in Deutschland lanciert wurden, hat sich die Financial Times bis zum Nachmittag Zeit gelassen. Somit verblieben dem Konzern nur wenige Stunden vor Handelsschluss, den Anteilseignern gegenüber klarzustellen, dass es sich wieder einmal um gezielte Falschinformationen seitens der Financial Times handelt, die den Konzern schwächen sollen.
Fakt ist: Egal ob Zatarra vor drei Jahren oder SIRF (Southern Investigative Reporting Foundation) im vergangenen Jahr, immer wieder wird viel Substanzloses geschrieben was im Nachgang nie bewiesen wurde. Jeder gilt doch so lange für unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Das sollte in Anbetracht der zuvor genannten Aktionen unter Investoren doch gerade für Wirecard gelten. Wir bleiben deshalb, auch wenn es zugegebenermaßen nicht immer einfach ist, gelassen und warten mal ab, ob und was Dan McCrum sich als Nächstes einfallen lässt. Der Wirecard Aktienkurs ist bisher aus jeder short-Attacke gestärkt hervorgegangen. Denn die Aktie konnte sich nicht nur schnell wieder von den ausgelösten Kursverlusten erholen, sondern im Anschluss daran sogar jeweils deutlich höher steigen.
Erste Analysten haben bereits nach dem Kurssturz Kaufempfehlungen abgegeben. Die Commerzbank zum Beispiel hält die erhobenen Vorwürfe ebenfalls für unzutreffend und sieht sie im Zusammenhang mit erneuten Leerverkaufsattacken. Auch die Analysten von Hauck & Aufhäuser halten es für unwahrscheinlich, dass die Wirecard-Führung derartige Praktiken dulden würde. Denn aufgrund der wiederholten Leerverkäuferattacken hätte der Konzern Transparenz geschaffen, zum Beispiel indem die Bücher für externe Prüfer geöffnet sind und ein striktes Risikomanagement eingeführt wurde! Andere Analysten verwiesen auf das solide Zahlenwerk des Konzerns, das für sich spreche.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.
Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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Financial Times legt mit gezielten Vorwürfen nach! Das sollten Sie wissen!
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wurde gebloggt am 3. Februar 2019 in der Rubrik Allgemein
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