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Das Institut für Mittelstand IfM-Meyer – Neuauflage des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand ZIM ab 2020. Höhere Zuschüsse für Unternehmen in Deutschland für Innovationen.
ZIM, das Zentrale Innovationsprgramm Mittelstand (BMWI) erfährt mit der neuen ZIM-Richtlinie vom 20.01.2020 eine Neuauflage. Allein für das Jahr 2020 stehen Zuschüsse in Höhe von 555 Millionen Euro für Unternehmen in Deutschland zur Verfügung.
„Wie erwartet geht die Förderung von innovativen Unternehmen weiter und wurde auch inhaltlich und vom Umfang her wesentlich verbessert!“, so Markus Meyer, Inhaber des Instituts für Mittelstand IfM-Meyer.
„Innovative Mittelständler können weiterhin Ihre Entwicklungsrisiken mit verlorenen Zuschüssen minimieren und auf zahlreiche Verbesserungen bauen. Auch findet die explizite Förderung von jungen und sog. Kleinunternehmen eine differenzierte Förderung und trägt dem wachsenden Bedarf und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung dieser Unternehmen verstärkt Rechnung.
Auch neu ist die verstärkte Förderung von sog. strukturschwachen Regionen, die nicht mehr nach der reinen Einteilung in die alten und die neuen Bundesländer erfolgt, sondern vielmehr die Betrachtung strukturschwacher Gebiete in ganz Deutschland beinhaltet.“Die neue ZIM Richtlinie stellt eine weitere Optimierung des bereits bewährten Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des BMWI dar. Die wesentlichen Verbesserungen liegen in den besseren Zugangsbedingungen für junge Unternehmen, kleine Unternehmen und sog. Erstinnovatoren.
Neu ist auch die Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge und kleine Unternehmen unternehmen, um deren Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu erleichtern und die Machbarkeit Ihrer Vorhaben zu überprüfen.
Die Förderung von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern ist nun wieder möglich.In Summe wurden die Fördersätze und damit die Zuschusshöhe pro Vorhaben wesentlich erhöht und trägt den gestiegenen Personalkosten Rechnung. Bisher konnten bei Einzelprojekten max. 380.000.-EUR angesetzt werden nun sind es stolze 550.000.-EUR. Bei Kooperationsprojekten waren gem. alter Förderrichtlinie max. 2,0 Millionen EUR möglich nun sind es 2,3 Millionen Euro.
Wir informieren Sie gerne im Detail und prüfen kostenlos inwieweit Ihre FuE-Vorhaben Chancen auf den Erhalt von nicht rückzahlbaren ZIM-Zuschüsse haben und Ihre Idee die Förderkriterien erfüllt.
Nutzen Sie dieses einzigartige Finanzierungsinstrument aktiv für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.IfM-Meyer Institut für Mittelstand
Das Institut für Mittelstand ist eines bundesweit tätige Unternehmensberatung mit Sitz im Grossraum Stuttgart und Berlin. Die Kernkompetenzen liegen in der über 25 jährigen Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Mittelständlern in den Bereichen Fördermittelbeschaffung für Innovationen, Forschung und Entwicklung.
IfM-Meyer beschäftigt sich schon bereits mit den Vorläuferprogrammen von ZIM und kann somit auf ein Expertenwissen aus hunderten erfolgreicher Projekte zurückgreifen.IFM-Meyer Institut für Mittelstand
Fördermittelberatung für Unternehmen
Tel.: +49(0)7335 7000
Web: www.beratung-zim.de
Web: www.ifm-meyer.de
Mail: info@ifm-meyer.de
Twitter: @IFMMeyerVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IfM-Meyer Institut für Mittelstand
Herr Markus Meyer
An der Riese 59
73344 Gruibingen
Deutschlandfon ..: 073357000
web ..: http://www.beratung-zim.de
email : info@ifm-meyer.dePressekontakt:
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Herr Markus Meyer
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73344 Gruibingenfon ..: 073357000
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ZIM Zentrales Innovationsprogramm 2020 (BMWI) Fördermittel für Entwicklungen/Innovationen
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wurde gebloggt am 23. Januar 2020 in der Rubrik Allgemein
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