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Fake-Inkasso! Gefälschte Zahlungsaufforderung werden regelmäßig an Verbraucher und Unternehmer versendet. Betrügerische Zahlungsaufforderung sind von echter Zahlungsaufforderung kaum zu Unterscheiden.
Wie der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. (BFIF e. V.) mitteilt, erhalten Verbraucher und Unternehmen immer wieder Zahlungsaufforderungen von sogenannten Fake-Inkassos. Dabei gehen die Betrüger recht geschickt vor und so ist es für den Laien nicht immer einfach, echte Zahlungsaufforderungen von gefälschten Schreiben zu unterscheiden. Viele Verbraucher fallen deshalb auf die Masche der Betrüger herein. Der jährliche Schaden, der ihnen dadurch entsteht, liegt bei geschätzten 15 Millionen Euro.
Die Absender dieser Briefe sind ausgedacht, die vermeintlichen Inkassobüros existieren gar nicht. Manchmal handelt es sich sogar um dreisten Identitätsdiebstahl. Die Versender nutzen dazu einfach die Namen und Anschriften seriöser Unternehmen. Das kann für die betroffenen Firmen schnell zu einem Verlust an Ansehen führen. Manche Betrüger schrecken noch nicht einmal davor zurück, ihre Zahlungsaufforderungen mit dem gefälschten Briefkopf eines Amtsgerichts zu versehen. Bei Schreiben, die teilweise einen amtlichen Eindruck erwecken sollen, ist die Überprüfung jedoch relativ einfach. Eine Rückfrage bei der entsprechenden Stelle, die die Forderung vermeintlich einzutreiben versucht, könnte rasch Klarheit schaffen.
Was können Verbraucher und Firmen tun?
Oft sind die Zahlungsfristen, die von Betrügern gesetzt werden, sehr kurz, um bei unsicheren Verbrauchern Druck aufzubauen. Gedroht wird mit unangenehmen Folgen bei verspäteter Zahlung. Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich jedoch nicht drängen lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Adressat des Schreibens an eine entsprechende Rechnung nicht erinnern kann. Unklare Forderungen sollten auf keinen Fall einfach bezahlt werden. Wer schon auf so eine Fake-Rechnung gezahlt hat, hat nur geringe Chance sein Geld eventuell wiederzubekommen.
Um die Echtheit einer Forderung zu prüfen und im Voraus Betrug zu verhindern, hat der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) daher mehrere nützliche Tools bereitgestellt. Mit diesen Tools kann ein Verbraucher die IBAN Nummer kostenlos verifizieren, prüfen oder im Verdachtsfall melden. Sollte sich im Anschluss an die Prüfung herausstellen, dass die Rechnung von einem betrügerischen Absender stammt, wird darauf hingewiesen.
Wer eine Rechnung erhält, über deren Entstehen er sich im Unklaren ist oder die ihm merkwürdig vorkommt, kann mit dem Tool über die Schaltfläche „Zahlungsaufforderung prüfen“ die IBAN Nummer überprüfen. Diese ist in der Zahlungsaufforderung genannt. Alternativ kann durch einen Klick auf die Schaltfläche „Verdächtige IBAN melden“ eine entsprechende IBAN Nummer gemeldet werden.
Wer Dienstleister oder Unternehmer ist, kann durch einen Klick auf die Schaltfläche „IBAN zur Verifizierung einreichen“ seine IBAN mit dem bereitgestellten Formular kostenlos verifizieren lassen. Sobald der Antrag auf Verifizierung geprüft wurde, wird die BFIF diese IBAN in ihre Datenbank aufnehmen.
Für Mitglieder der BFIF wird im Anschluss an die Aufnahme einer neuen IBAN der Datensatz um die Mitgliederbestätigung erweitert. So wird die Qualität bestätigt, die der Verbraucher von einem Mitglied der BFIF Mitglied erwarten darf.
Hier sind die Tools zu finden:
Zahlungsauforderung PrüfenVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Herr Patric Weilacher
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Deutschlandfon ..: 069 153 227 510
fax ..: 069 153 227 519
web ..: https://www.bfif.de/
email : post@bfif.deDer Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) hat sich im April 2010 gegründet.
Ziel des Verbandes ist der Zusammenschluss von Personen und Unternehmen, die gewerbsmäßig auf den Gebieten Inkasso und Forderungsmanagement tätig sind und Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit dem Themenkreis Inkasso sehr nahe stehen, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher.
Pressekontakt:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Herr Patric Weilacher
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Mainfon ..: 069 153 227 510
web ..: https://www.bfif.de/
email : post@bfif.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Gegen Fake-Inkassos: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. (BFIF e. V.) initiiert Maßnahme
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wurde gebloggt am 22. Juli 2021 in der Rubrik Allgemein
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