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HKVO macht Digitalisierung der Energieerfassung notwendig: Objektus GmbH liefert die passenden Lösungen.
Ende letzten Jahres wurde die neue Heizkostenverordnung (HKVO) novelliert. Sie zwingt Hausbesitzer zum Handeln, denn verschiedene Anforderungen müssen jetzt erfüllt werden. Unter anderem sieht der Gesetzgeber die Digitalisierung der Messtechnik und deren Anbindung an ein Gateway vor. Die Objektus GmbH ist deutschlandweit Experte im Bereich Smart Building. Sie bietet die passenden Service-Angebote sowie technische Lösungen an, die in der Wohnungswirtschaft jetzt notwendig sind, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die neu formulierten Vorschriften in der Heizkostenverordnung sollen mehr Transparenz bei den Heizkosten schaffen. Das wiederum soll zu einem bewussteren, energieeffizienteren Heizen führen. Konkret müssen Vermieter ihren Mietern die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) jetzt monatlich zur Verfügung stellen. Damit einhergeht die Verpflichtung, das Energieerfassung fernablesbar und letztendlich an ein „Gateway“ anzubinden.
Gateway überträgt Energie- und Heizungsdaten
Objektus liefert sowohl die technische Infrastruktur als auch die Geräte, die jetzt für ein reibungsloses Smart Metering notwendig sind: „Unsere smarten Sensoren erheben in Echtzeit Daten am Heizsystem. Das Gateway übermittelt als zentrale Kommunikationseinheit sämtliche Energiedaten und Sensorinformationen an eine IoT-Plattform. Dort kann der aktuelle Verbrauch jederzeit eingesehen und im Rahmen der UVI den Mietern zukommen gelassen werden. Das kann ganz bequem auf dem digitalen Weg geschehen“, erklärt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH.Hausverwalter fühlen sich mit hohem Aufwand alleingelassen
Trotz der neuen Pflichten ist die Nachfrage nach Smart Metering noch verhalten, so die Erfahrungen von Objektus. Hauptgrund sei eine Verunsicherung bei den Hausverwaltungen. „Aus den Gesprächen heraus kann ich sagen, dass vielen noch unklar ist, wie sie die neuen Vorgaben korrekt umsetzen können. Zum Teil fühlen sie sich mit dem hohen Aufwand alleingelassen. Außerdem ist die Informationslage undurchsichtig: Medien, Dienstleister und teils Anwälte berichten unterschiedlich über die Änderungen in der HKVO“, berichtet Borst.Direkt das ganze Gebäude digitalisieren
Dabei sei jetzt der Zeitpunkt, um zu reagieren. Denn das Gesetz ist bereits aktiv. In dem Zuge bietet sich darüber hinaus die Gelegenheit, auch andere Geräte der Gebäudetechnik zu digitalisieren. So schlagen zum Beispiel intelligente Sensoren Alarm, wenn die Luftfeuchte zu hoch ist. Schimmelbefall und Sanierungsmaßnahmen können vermieden und Kosten reduziert werden. Die Grundidee hinter der Gebäudedigitalisierung bleibt aber die Minimierung der CO2-Emissionen. Gelingen kann dies durch das Monitoring der verschiedenen Komponenten, die über den Heizkeller hinaus an der Energieerzeugung und Verbrauch im Gebäude beteiligt sind.Um Vermietende und Hausverwaltungen jetzt zu unterstützen, informiert die Objektus GmbH in der Onlineveranstaltungsreihe „Objektus Campus“ regelmäßig über die Neuerungen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschlandfon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.deSeit mittlerweile 17 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Rauchwarnmelder und Smart Building. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.
Pressekontakt:
ICD Hamburg GmbH
Frau Michaela Michaela Schöber
Gustav-Leo-Straße 15
20249 Hamburgfon ..: 04904046777010
web ..: http://www.icd-marketing.de
email : info@icd-marketing.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Die neue novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) zwingt Hausbesitzer zum Handeln
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wurde gebloggt am 27. Juni 2022 in der Rubrik Allgemein
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