-
Wenngleich ein manifestes „Post-Vac-Syndrom“ noch immer vergleichsweise selten ist, bleiben die Auswirkungen einer Impfkomplikation für den einzelnen Betroffenen schwerwiegend.
Und auch die soziale Situation der Patienten ist durchaus angespannt und nicht selten verzweifelt. Denn die rechtliche Anerkennung eines Impfschadens bleibt weiterhin die große Ausnahme. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen, wonach in Deutschland bisher nur in knapp mehr als 250 Fällen Anträgen stattgegeben wurde. Auf das Thema macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative aufmerksam. Ihr Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), erklärt wie folgt: „Die bisher bewilligten Entschädigungen nach dem Impfschutzgesetz kann man an wenigen Händen abzählen. Sie stehen nicht im Verhältnis zu den mittlerweile gemeldeten Verdachtsfällen auf stattgehabte und auch uns gegenüber präsentierten Komplikationen nach der Corona-Schutzimmunisierung. Immerhin sind hier allein deutlich mehr als 4000 Mails von Personen mit anhaltenden Beschwerden nach der Verabreichung des Vakzins eingegangen“, so der 37-jährige Psychosoziale Berater, der ebenfalls an einem seit der ersten Impfung Mitte 2021 fortdauernden Post-Vac-Syndrom mit Erschöpfung, erhöhten Leberwerten, Schmerzzuständen, Missempfindungen, Sensibilitätsstörungen, Konzentrationsdefiziten, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit leidet. „Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Symptomatik durch den behandelnden Arzt umfangreich dokumentiert und attestiert wird, ansonsten wird ein Antrag nach sozialem Entschädigungsrecht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Und nicht zuletzt bedarf es zumindest eines höchstwahrscheinlichen Kausalzusammenhangs zwischen der Impfung und den danach aufgetretenen Gesundheitsstörungen, insbesondere der zeitliche Aspekt, aber auch die Plausibilität der Zusammenhänge müssen offensichtlich sein“, erklärt Dennis Riehle, der aus der Erfahrung mit vielen Betroffenen und abgelehnten Anerkennungsbescheiden auf Impfschäden mittlerweile sehr gut weiß, dass die Aussicht auf Erfolg beim Versorgungsamt gering ist und nur in den seltensten Fällen eine Entschädigung festgesetzt wird.
„Allerdings heißt eine Zurückweisung des Anspruchs nicht gleichzeitig, dass nicht ein medizinisch begründeter Impfschaden vorliegt. Viel eher prüft die Behörde, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung zu einer langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenz geführt hat und ob anhand der ärztlichen Befunde nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeingültiger Rationalität eine Kausalität anzunehmen ist. Es bedarf zwar nicht des Beweises, aber durchaus der Indizien, die für eine durch die Impfung ausgelöste Beschädigung beim Betroffenen sprechen. Letztere muss als sekundärer Anerkennungsgrund allerdings objektiviert sein, ebenso die primäre Gesundheitsstörung als unmittelbare Auswirkung des Piks auf den Organismus. Deshalb sollten auch direkt nach der Impfung aufgetretene Schwellungen an der Einstichstelle, Rötungen oder Schmerzen am Arm, Überhitzung oder eintretendes Fieber detailliert aufgeschrieben und durch den Arzt bestätigt werden. In der letztendlichen Abwägung, ob ein Impfschaden auch zu einer rechtlichen Anerkennung und damit zu einer öffentlichen Entschädigung führt, spielt dann vor allem auch die differentialdiagnostische Abwägung eine erhebliche Rolle. Gerade bei Patienten, die bereits vorerkrankt sind und bei denen sich durch die Impfung lediglich die Zunahme bestehender Beschwerden nachweisen lässt, ist die Kausalitätsbestimmung oftmals nicht zweifellos möglich. Denn hier wird zumeist auf die wechselseitige und komplexe Beeinflussung vorherrschender Krankheitssymptome mit den Impfnebenwirkungen verwiesen, welche sich am Schluss nicht einwandfrei auseinanderhalten lassen und in der Folge zur Rückweisung des Antrags führen dürften“, erläutert Dennis Riehle und fordert Betroffene daher auf, eine lückenlose Krankenakte über die Impfkomplikation anlegen zu lassen.
Die Selbsthilfeinitiative berät in psychologischen, sozialen und familiären Belangen überregional und ehrenamtlich – und ist auch für Fragen zur Gesundheitsförderung und Prävention über die Webadresse: www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de erreichbar.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschlandfon ..: 07531/955401
web ..: https://www.presse-riehle.de
email : info@presse-riehle.deDas ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt Vereine und gemeinnützige Initiativen bei der PR, im Marketing und der Kommunikation. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.
Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen und Impfschäden
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanzfon ..: 07531/955401
web ..: https://www.selbsthilfe-riehle.de
email : info@selbsthilfe-riehle.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Impfkomplikationen sollten für Anerkennung gut dokumentiert und differentialdiagnostisch beurteilt werden
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt d hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
wurde gebloggt am 2. Februar 2023 in der Rubrik Allgemein
Content wurde auf Bloggen 18 x angesehen
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Impfkomplikationen sollten für Anerkennung gut dokumentiert und differentialdiagnostisch beurteilt werden
Lesezeit des Content auf Bloggen ca. 2 Minuten, 42 Sekunden
News-ID 97373
auf bloggen suchen
Bloggen ist eine Möglichkeit um …
… bekannt im Web zu werden.
Bloggen ist so einfach. Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
News bloggen – Leser informieren
frisch gebloggt
- Uranpreis explodiert nach Konsolidierung wieder! Die nächste Welle des neuen Superzyklus startet!
- Eine der am schnellsten wachsenden kanadischen Einzelhandelsketten für Gesundheit und Wellness listet Moodrink(TM) von bettermoo(d) in ihren 33 Geschäften im Osten Kanadas
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Masterpages: Die Top-Funktionen von Masterpages, die Du kennen musst
- Akamai verbessert mit einer neuen Zero-Trust-Plattform die Sicherheit in Unternehmen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
- Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
- Zukunftsweisende Digitalisierung der Customer Journey für die Hotellerie: Unternehmen Hotel IT gegründet
- Getchell Gold Corp. meldet den Abschluss der Schuldverschreibungsfinanzierung
- Einsatz von HR-Chatbots: mehr als Recruiting
- Die richtige Wahl treffen: Welcher Fachberater für die Unternehmensnachfolge?
- HSMA Deutschland e.V. vergibt erneut Social Media Award an Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Telemonitoring revolutioniert die Betreuung von Herzschwäche-Patienten
gebloggte Beiträge in diesen Kategorien
Bloggen – Archiv
bloggen kommunizieren informieren
Der Content auf Bloggen wurde von Connektar übermittelt.