-
Ab 1. Januar 2024 beträgt der neue Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro, statt bisher 12 Euro. Auf die zu erwartende Rente hat das keinen positiven Einfluss.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. erklärt, wie sich der neue Mindestlohn auf die Rente auswirkt und welche Gefahren und Chancen vor allem für Teilzeitbeschäftigte bestehen.
Zum Jahreswechsel wurde der Mindestlohn pro Stunde von 12 EUR auf 12,41 EUR erhöht.
„Dass diese Anpassung um 3,4 % hinter der Preisentwicklung zurückbleibt, ist bekannt“, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Überraschend: Trotz dieser Erhöhung sinkt der dadurch erzielte Rentenanspruch!“
Berufstätige mit 40 Wochenstunden erzielen mit Mindestlohn aktuell ein Gehalt von 2.151 EUR brutto im Monat. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das ein Einkommen in Höhe von rund 55,3 % des vorausgeschätzten Durchschnittsentgelts. Daraus lassen sich die Rentenpunkte und damit die Rentenhöhe abschätzen.
Für ein Beschäftigungsjahr erhöht sich der Rentenanspruch damit derzeit um 20,79 EUR im Monat. Im vergangenen Jahr konnte bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn noch ein Rentenanspruch von 56,2 % bzw. 21,13 EUR im Monat erzielt werden – trotz des um 3,4 % niedrigeren Stundensatzes.
Vergleichssimulation: Rente nach 45 Beitragsjahren
Mit den Rentenwerten des Jahres 2023 und 12 EUR Mindestlohn beträgt die Rente 1.225 EUR (einschließlich Grundrentenzuschlag). Mit den Werten des Jahres 2024 und 12,41 EUR Mindestlohn sinkt die Rente auf 1.220 EUR.
„Kurzum: Die Rentenansprüche bei Mindestlohn sinken aktuell nicht nur inflationsbereinigt, sondern sogar nominal!“, so der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater.
Ohne Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags würde sich die Rente der zum Mindestlohn Vollzeitbeschäftigter mit 45 solcher Beitragsjahre sogar von 951 EUR auf 936 EUR reduzieren.
Wichtig für Teilzeitbeschäftigte: 30 %-Schwelle beachten
Die aus dem Mindestlohn erzielbaren Rentenansprüche sind ohnehin schon niedrig. Umso wichtiger ist es, die Auswirkungen auf den Grundrentenzuschlag zu berücksichtigen. Dabei verdient ein Stundenumfang besondere Beachtung:
Wer weniger als 30 % des Durchschnittsentgelts verdient, bekommt dafür keine Aufstockung durch die Grundrente. Das bedeutet umgerechnet:
Wer in diesem Jahr mit 21 Wochenstunden beschäftigt ist, für den erhöht sich die Rente lediglich um etwa 11 EUR.
Wer dagegen mit 22 Wochenstunden zum Mindestlohn beschäftigt ist, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch einschließlich Grundrentenzuschlag um bis zu 21,44 EUR pro Beschäftigungsjahr.
Noch gravierender wirkt sich dieser Unterschied aus, wenn früher oder später einige Jahre mit höheren Rentenansprüchen in der Erwerbsbiografie zu verzeichnen sind. Das ist typischerweise bei Versicherten, insbesondere Müttern, mit Kindererziehungszeiten der Fall.
„Im Extremfall erhöht sich der Rentenanspruch aus 2024 mit einer Wochenstunde mehr (zum Mindestlohn) um über 16 EUR im Monat – und das lebenslang!“, konstatiert Andreas Irion, Mindestlohn- und Grundrentenexperte im Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater. „Gerade bei Teilzeitbeschäftigten steigt der Beratungsbedarf in Sachen Rente!“
Rentenberaterinnen und Rentenberater stehen den Versicherten bei diesen komplexen Fragestellungen als unabhängige Experten zur Seite. Unter www.rentenberater.de finden Betroffene Unterstützung in ihrer Region.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.deDer Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlinfon ..: 0178 14 44 178
email : presse@rentenberater.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Höherer Mindestlohn: Vertrackte Auswirkung auf die Rente!
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt d hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
wurde gebloggt am 17. Januar 2024 in der Rubrik Allgemein
Content wurde auf Bloggen 32 x angesehen
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Höherer Mindestlohn: Vertrackte Auswirkung auf die Rente!
Lesezeit des Content auf Bloggen ca. 2 Minuten, 20 Sekunden
News-ID 107718
auf bloggen suchen
Bloggen ist eine Möglichkeit um …
… bekannt im Web zu werden.
Bloggen ist so einfach. Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
News bloggen – Leser informieren
frisch gebloggt
- Ich bin dann mal auf Reisen – mit 60 Jahren um die Welt
- Cosa Resources berichtet über die Ergebnisse der geophysikalischen Luftmessungen auf den zu 100 % im Besitz befindlichen Uranprojekten Orbit und Aurora, Athabasca Basin, Saskatchewan
- Innocan Pharma stellt sein jährliches Update zum Stand seiner Forschungs- und Entwicklungsarbeit für 2024 bereit
- REPLY: Siemens und Roboverse Reply automatisieren Inspektionsprozesse mit mobilen Robotern
- KI-gestützter Drohnenmarkt: Wachstumsmarkt mit branchenübergreifender Bedeutung
- Osisko Development erhält Genehmigungen gemäß dem Umweltmanagementgesetz für Goldprojekt Cariboo
- Lichtschachtabdeckungen von Klumpp – robust, sicher, ästhetisch
- Stefan Kühn der Fall Signa: Ein Lehrstück über Intransparenz und Fehleinschätzungen – Lehren für Investoren
- Fury hebt Meilensteine für 2024 hervor und gibt Ausblick auf das kommende Jahr
- EnWave unterzeichnet Lizenzvereinbarung über Forschung & Entwicklung sowie Leasing-Vereinbarung mit der ELEA Technology GmbH
- Vegane Küche leicht gemacht mit Moritz Frey: Leckere Quinoa-Gemüse-Pfanne
- BrandPilot prognostiziert Wachstumswelle für Influencer Marketing
- Great Pacific Gold identifiziert weitere vorrangige Bohrziele beim Kesar-Projekt
- Bavaria Finanz Erfahrungen: Kredite für Selbstständige
- Tudor Gold Corp. beauftragt externe Anwälte mit der Anfechtung der Nutzungslizenz von Seabridge Gold Inc. (KSM Mining ULC) und anderer Mitchell Treaty Creek Tunnelgenehmigungen
gebloggte Beiträge in diesen Kategorien
Bloggen – Archiv
bloggen kommunizieren informieren
Der Content auf Bloggen wurde von Connektar übermittelt.