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Das Bundeskabinett berät heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings.
Wenn junge Menschen ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen, sind heute häufig auch digitale Medien im Spiel: Freizügige Fotos werden mit dem Smartphone aufgenommen und verschickt.
In diesem Kontext berät das Bundeskabinett heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings. Das Versenden und Empfangen von sexuellen Darstellungen entspricht der altersgemäßen Entwicklung junger Menschen und soll daher künftig nicht mehr unter Strafe stehen. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Verfahrenseinstellungen wieder ermöglicht werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Intention des Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, der mit der 25. Allgemeinen Bemerkung die Vertragsstaaten im März 2021 aufgefordert hat, „von Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht zu kriminalisieren“ (1).
Ausdrücklich nicht betroffen von der Änderung des § 184b ist die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die illegal bleibt und weiterhin mit einem hohen Strafmaß belegt ist.
„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist die Novellierung des Strafrechts zu begrüßen“, sagt Üwen Ergün vom KRF (KinderRechteForum), Sprecher des Netzwerks Kinderrechte Deutschland. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld geachtet werden. Dazu gehört heute ein selbstverständlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien, der durch Aufklärung und Kompetenzvermittlung in den Bildungseinrichtungen unterstützt werden muss.“
Laut den Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Süd-West besitzen knapp die Hälfte der sechs- bis 13-jährigen Kinder (45 Prozent der Jungen, 43 Prozent der Mädchen) (2) sowie fast alle Jugendlichen (96 Prozent) zwischen zwölf und 19 Jahren ein Smartphone (3). Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung von Medien und digitalen Angeboten ein selbstverständlicher Teil ihrer Alltagsgestaltung, dazu gehört auch die selbstständige Entwicklung der eigenen sexuellen Orientierung.
Das Netzwerk Kinderrechte ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 109 kinderrechtlich engagierten Organisationen und Verbänden. Das Netzwerk setzt sich für die Umsetzung und Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention sowie für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Netzwerks ein.
Weitere Informationen unter: https://netzwerk-kinderrechte.de/
Weiterführende Informationen – Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen zur Strafrechtsreform: https://kinderrechte.digital/transfer/assets/9339.pdf
Quellen:
(1) https://kinderrechte.digital/hintergrund/index.cfm/topic.280/key.1738, Kap. XII Besondere Schutzmaßnahmen, Abs. 118(2) Feierabend, Sabine et al. (2023): KIM-Studie 2022. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis13-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2022/KIM-Studie2022_website_final.pdf Abruf am 28.12.2023
(3) Feierabend, Sabine et al. (2023): JIM-Studie 2023. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis19-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2022/JIM_2023_web_final_kor.pdf Abruf am 28.12.2023
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
Frau Jutta Croll
Steinstr. 13
10119 Berlin
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email : info@netzwerk-kinderrechte.de.
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Einvernehmliches Sexting junger Menschen nicht kriminalisieren
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wurde gebloggt am 7. Februar 2024 in der Rubrik Allgemein
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