-
Was der Europäische Gerichtshof angestoßen hat, scheint die Kirche nun in Bewegung zu bringen.
Wird das kirchliche Arbeitsrecht neu ausgerichtet?
Im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz bemüht sich derzeit eine Arbeitsgruppe, das kirchliche Arbeitsrecht neu zu konzipieren. Die Kirche kann und will es sich womöglich nicht länger leisten, Arbeitnehmern zu kündigen, weil deren persönliche Lebensführung nicht dem entspricht, was von der Kirche lange Zeit verlangt wurde (keine Homosexualität, keine Ehescheidung, usw.).
Klare Ansagen aus Luxemburg
Eine gewisse Öffnung entspräche dem, was der EuGH im vergangenen Jahr zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden hat.
So stellte der EuGH mit Urteil vom 17.04.2018, Az.: C-414/16, fest, dass die Kirchen nicht frei sind in der Festlegung von Stellenprofilen für Bewerber. Das Verlangen einer Kirchenzugehörigkeit sei bei Stellenausschreibungen nur erlaubt, wenn dies für die Ausübung der Tätigkeit eine „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“ darstelle.
Erhebliche Praxisrelevanz kommt einem weiteren Urteil der Luxemburger Richter mit dem Az.: C-68/17 zu. Es ging in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit um die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus, weil dieser eine zweite Ehe eingegangen war.
Kirchliche Kriterien versus berufliche Anforderungen
Nach der Rechtsprechung des EuGH muss die Entscheidung einer Kirche, an Ihre leitenden Mitarbeiter bestimmte Anforderungen im Sinne der kirchlichen Vorgaben zu stellen, Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein. Die nationalen Gerichte müssten bei dieser Kontrolle prüfen, ob die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
Einen Wink mit dem Zaunpfahl gab der EuGH den nationalen Gerichten gleich mit: Es erscheine „zweifelhaft, ob die Akzeptanz des von der katholischen Kirche befürworteten Eheverständnisses für die ärztliche Tätigkeit eines Chefarztes wirklich eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt“.
Autorin ist die im Arbeitsrecht tätige Anwältin Johanna Steinle in der überregional aktiven Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt d hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
wurde gebloggt am 1. November 2019 in der Rubrik Allgemein
Content wurde auf Bloggen 78 x angesehen
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH
Lesezeit des Content auf Bloggen ca. 2 Minuten, 21 Sekunden
News-ID 58404
auf bloggen suchen
Bloggen ist eine Möglichkeit um …
… bekannt im Web zu werden.
Bloggen ist so einfach. Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
News bloggen – Leser informieren
frisch gebloggt
- Dank unserer Dienste können Sie sich schnell und unkompliziert von Ihrem Computermüll befreien.
- Endeavour Silver stellt Update zum Baufortschritt bei Terronera im ersten Quartal 2024 bereit; Baufortschritt erreicht 53 % der Fertigstellung
- Desert Gold kündigt Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung mit Lead Orders im Wert von 910.000 C$ an
- Neue SEO-Challenge läuft: Agenturtipp.de startete am 16.04.2024 den originellen „RankensteinSEO“-Wettstreit!
- Tag der Franchise Expansion – Feste Größe im Terminkalender der Franchisewirtschaft
- Zeitgewinn für Steuerberater in der hektischen Jahreszeit durch Marketing-Automatisierung
- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 bei HanseWerk-Tochter SH Netz: 12,5 Millionen Euro Dividende für Kommunen
- Rentennachteile bei Wehrdienst Ost
- In Krisenzeiten greifen Investoren zu Gold und Staatsanleihen
- FendX optimiert seine REPELWRAP(TM)-Folie durch zusätzliche Produktionstestläufe auf der kommerziellen Fertigungslinie von Dunmore und informiert über Neuigkeiten aus dem Unternehmen
- First Phosphate durchteuft von der Oberfläche beginnend 92,5 m mit 11,82 % vulkanischem Phosphat auf seinem Projekt Bégin-Lamarche in Saguenay-Lac-St-Jean im kanadischen Quebec
- Millennial Potash schließt positive PEA mit einem Nettogegenwartswert nach Steuern(10) von 1,07 Mrd. $ und einem IRR von 32,6 % für sein Kaliprojekt Banio ab
- thalest group AG: Von der Vergangenheit in die Zukunft – Immobilien umnutzen mit Weitblick
- Neuer SEO-Contest: Agenturtipp.de startete am 16. 04.2024 den „RankensteinSEO“-Wettbewerb!
- Der AccutoxTOX ARM-002-Impfstoff zur Krebsbekämpfung führt zu einer hochwirksamen Antigenpräsentation
gebloggte Beiträge in diesen Kategorien
Bloggen – Archiv
bloggen kommunizieren informieren
Der Content auf Bloggen wurde von Connektar übermittelt.