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Große Versicherer wollen die 100-prozentigen Beitragsgarantien bei Lebensversicherungen reduzieren. Die Lösung: Widerruf und Rückabwicklung unrentabler Kapitallebens- und Rentenversicherungen.
Es war ein echter Paukenschlag vor einigen Wochen. Die Allianz baut die Lebensversicherung um und schafft die 100-Prozent-Beitragsgarantie bei Neuverträgen ab. Anstelle der bisherigen Zusage, dass bei Fälligkeit hundert Prozent der gezahlten Beiträge ausgezahlt werden, sollen für Privatkunden ab dann Produkte mit Garantien von nur noch 90, 80 oder 60 Prozent der gezahlten Beiträge stehen. Damit soll nach dem Willen der Allianz der Anteil chancenorientierter Anlagen steigen, die im Idealfall einen deutlich höheren Ertrag liefern. Nach der Allianz zog mit der Ergo im Herbst zügig der nächste Branchenriese nach und stellt die Beitragsgarantie in der Lebensversicherung in Frage.
„Für die Versicherer wird das klassische Garantiegeschäft immer unattraktiver, da sich die einst üppig bemessenen Garantien im derzeitigen Niedrigzinsumfeld kaum noch erwirtschaften lassen. Laut einer Untersuchung des Zweitmarktanbieters Policen Direkt reichten bei 24 der 82 deutschen Lebensversicherer die Ergebnisse aus der Kapitalanlage nicht aus, um ihre Garantieverpflichtungen sowie die zu bildende Zinszusatzreserve zu erfüllen. Also wird der ursprünglich so wesentliche Sicherheitseffekt des Kapitalschutzes der Lebensversicherung parallel zu den weiterhin sinkenden Garantiezinsen stetig untergraben. Das ist für Sparer ein schlechtes Zeichen“, meint Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer vom Beratungsunternehmen Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de). Für ihn ist klar: „Die Lebensversicherung ist in Deutschland ein auslaufendes Modell, und auch Inhaber älterer Policen stehen oft vor dem Problem, dass Garantiezins, Rendite und Kosten in einem schwerwiegenden Missverhältnis stehen. Experten schätzen, dass bis zu 80 Prozent aller Versicherungskunden Geld mit ihren klassischen Lebensversicherungen verlieren, wenn die Inflationsrate berücksichtigt wird.“
Das seien natürlich keine positiven Aussichten für Menschen, die ihre private Altersvorsorge zu weiten Teilen maßgeblich auf diesen Modellen aufgebaut hätten, kritisiert Achim Teske. Aber was tun? Bei einer Kündigung entstehen in vielen Fällen Verluste. Dabei würde nur das Geld ausgezahlt, dass zu dem Zeitpunkt tatsächlich in der Police vorhanden sei. Die hohen Gebühren werden vom Versicherer in jedem Falle einbehalten. Je nach Performance der Vermögensverwaltung könne das Guthaben bei Kündigung sogar deutlich unter dem eingezahlten Kapital liegen. „Eine Kündigung ist in den meisten Fällen sehr unattraktiv. Viel lukrativer ist die Aussicht auf Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Dabei erhält der Verbraucher über seine kompletten Beiträge hinaus von der Versicherung auch Zinsen und Zinseszinsen auf seine Beiträge, die sogenannte Nutzungsentschädigung. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Sehr wichtig: Die Versicherer dürfen nicht, wie bei einer regulären Kündigung, Verwaltungs- und Vertriebskosten abziehen. Diese Kosten werden dem Kunden erstattet.“
Wie das möglich ist? Ganz einfach: Diese Möglichkeit kommt bei Lebensversicherungen zum Tragen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf eine klar definierte Weise auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Das gilt für zig Millionen Verträge und vor allem für solche, die zwischen Ende 1994 und Ende 2007 geschlossen wurden. Aber auch bei Verträgen, die seit 2008 abgeschlossen worden sind, bestehen gute Aussichten auf Rückabwicklung. Laut Berechnungen enthalten mehr als 60 Prozent aller seit 1991 geschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Belehrungen. Dieses daraus resultierende Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht führt dazu, dass die Parteien (also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer) so gestellt werden, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden.
Mint & Collegen bietet für Versicherungskunden eine kostenfreie juristische Prüfung der Widerrufsbelehrung und eine Schätzung des möglichen Rückabwicklungsanspruchs. Bestehen Erfolgsaussichten und macht die Rückabwicklung wirtschaftlich Sinn setzt Mint & Collegen die Ansprüche des Kunden mit Hilfe seines deutschlandweiten Netzwerks von spezialisierten Fachanwälten gegen den Versicherer durch. Achim Teske schätzt, dass über 60 Prozent aller betroffenen Verträge auf diese Weise rückabgewickelt werden können. Die Möglichkeit der Rückabwicklung bestehe übrigens auch bei Verträgen, die bereits ausgelaufen, gekündigt oder beitragsfrei gestellt worden seien.
„Am Anfang steht immer die Analyse des bestehenden Vertrags, die den Kunden zum ersten Mal die Augen öffnet und den Mehrwert einer Rückabwicklung verdeutlicht. Die meisten Kunden ahnen nämlich nicht, wie schlecht sich ihre Verträge im Vergleich zu den ursprünglichen Prognosen entwickelt haben. Kunden, die sich von ihren renditeschwachen Verträgen gelöst haben, können dann mit dem freiwerdenden Kapitel neue Wege in der Altersvorsorge und Geldanlage gehen. Sparer sollten auch keine falsche Scheu oder aus Loyalität zu ihrem Versicherungsvermittler ein schlechtes Gewissen haben, diesen Weg zu gehen. Es geht um ihr Vermögen und ihre Altersvorsorge, nicht mehr und nicht weniger.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Mint & Collegen GmbH
Herr Achim Teske
Unter den Linden 10
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 4036345-80
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email : service@mint-collegen.deÜber Mint & Collegen
Die Mint & Collegen GmbH ist eine Spezialdienstleisterin für den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf die gesetzliche vorgeschriebene Art auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Die Praxis zeigt, dass mehr als 60 Prozent aller seit 1991 abgeschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Das vom Finanzexperten Achim Teske gegründete und geführte Unternehmen Mint & Collegen administriert für Versicherungsnehmer den gesamten Prozess des Widerrufs dieser Verträge und stellt sicher, dass betroffene Verbraucher auch nach vielen Jahren nahezu alle gezahlten Beiträge und zusätzlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung von der Versicherungsgesellschaft erhalten. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Widerruf und Rückabwicklung sind auch dann möglich, wenn die Versicherung bereits gekündigt oder ausgelaufen ist. Mint & Collegen arbeitet dafür deutschlandweit mit führenden Anwälten auf dem Gebiet der Rückabwicklung zusammen. Die Vergütung ist zu 100 Prozent erfolgsbasiert und errechnet sich nach der erfolgreichen Rückabwicklung individuell auf Basis des erzielten Mehrwerts. Sehr vorteilhaft ist diese gerichtlich bestätigte Möglichkeit vor allem bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die inzwischen oft negative Renditen bei gleichzeitig hohen Gebühren erwirtschaften. Durch Widerruf und Rückabwicklung des Vertrages erhalten Kunden die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge neu zu aufzustellen und in renditestärkere Anlagen zu investieren. Mint & Collegen kooperiert mit Finanzberatern, Versicherungsvermittlern, Vermögensverwaltern und Steuerberatern aus ganz Deutschland. Weitere Informationen unter www.mint-collegen.de
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Mint & Collegen: Düstere Aussichten für klassische Lebensversicherungen
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wurde gebloggt am 9. Dezember 2020 in der Rubrik Allgemein
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